Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma pro-data service GmbH, 41515 Grevenbroich, Stand 01.05.2015
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten § für alle von uns mit gewerblich tätigen Personen, Unternehmen, öffentlich-rechtlichen juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen abgeschlossenen Verträge insbesondere für den Verkauf von Hardware und Software, Vermietung, Leasing, Begutachtung und Entwürfe, sowie Montageleistungen. Gegenüber Verbrauchern gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als dies mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung vor Vertragsschluss zugestimmt.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit uns. Ihre Geltung bedarf keiner gesonderten erneuten Vereinbarung. Das gilt selbst dann, wenn einzelne Geschäfte mit größeren, zeitlichen Abstand geschlossen werden.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Geschäftes getroffen werden, sind in einem schriftlichen Vertrag niedergelegt. Abweichende Regelungen hiervon oder mündliche Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.
§ 2 Urheberrechte
An allen von uns erstellten Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese gehen nicht auf den Kunden über, es sei denn, dass anderes ausdrücklich gesondert schriftlich vereinbart ist. Auch hierzu wird Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung ausdrücklich vereinbart. Eine Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet uns über die beabsichtigte Weitergabe zu unterrichten und in jedem Einzelfall unsere vorherige schriftliche Zustimmung einzuholen. Auch hierzu wird Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung vereinbart.
§ 3 Kostenvoranschlag, Lieferfristen, Mengenangaben
Kostenvoranschläge werden von uns gewissenhaft erstellt, sind aber grundsätzlich insbesondere wegen des für unsere Waren geltenden Fremdwährungsrisikos unverbindlich. Mengen, Gewichts- Maß- und Zeitangaben sind lediglich Schätzungen/Prognosen. Liefertermine und Zeitangaben sind ebenfalls Schätzungen und nur dann verbindlich, wenn Sie ausdrücklich im Sinne einer Garantiezusage schriftlich vereinbart werden.
Unser Kunde ist verpflichtet die Ware zum vereinbarten Lieferzeitpunkt abzunehmen. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen durch unseren Vertragspartner voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
§ 4 Vollmachten
Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf unsere Geschäftsführer sowie auf Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten im Rahmen der ihnen eingeräumten Vollmachten. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
§ 5 Preise, Gegenrechte
- Unsere Preise gelten ab Lager des Lieferanten, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung mit uns.
- Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist unser Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr geht auf unseren Kunden über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die Lieferung im Lager des Lieferanten für den Besteller bereitgestellt ist, bei vereinbarter Versendung, soweit die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Verpackung und Versand erfolgen – auf Kosten des Bestellers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers kann die Versendung versichert werden.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Sollte ein Einbau, eine Vermischung oder Vermengung unserer Ware mit anderen Produkten erfolgen, erwerben wir anteilig Sicherungseigentum an dem hierdurch hergestellten Gesamtprodukt oder der Gesamtmenge. Unser Vertragspartner hat uns hierüber zu informieren und alle notwendigen Handlungen zur Sicherung unseres Sicherungs- eigentums vorzunehmen. Forderung unseres Vertragspartners aus dem Weiterverkauf oder der Weitergabe von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gelten in Höhe unserer Kaufpreisforderung als an uns sicherungshalber abgetreten. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.
§ 8 Gewährleistung
Bei Mängeln von Kaufsachen oder Werken sind wir nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Neulieferung berechtigt. Für den Fall, dass die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, bleiben dem Kunden die Rechte nach §§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB (Rücktritt und Minderung). Die Geltendmachung dieser Rechte setzt allerdings mindestens 3 vergebliche Nachbesserungsversuche voraus. Unsere Haftung für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eintritt.
§ 9 Mängelanzeige
Unser Vertragspartner verpflichtet sich, von uns gelieferte Ware und sonstige Leistungen bei Übergabe / Abnahme sorgfältig zu überprüfen und uns unverzüglich anzuzeigen, wenn sich ein Mangel zeigt. Andernfalls gilt unsere Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt. Zeigt sich einen Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels erfolgen. Bei Eingriffen in die Liefergegenstände oder Leistungen ohne unsere vorherige Genehmigung erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Gebrauchte Gegenstände verkaufen wir wie besehen unter Ausschluss jeglicher Haftung für Fahrlässigkeit. Soweit uns kein Vorsatz trifft beträgt unsere Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Bei Vorsatz und im Fall der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB gelten die gesetzlichen Fristen. § 479 BGB bleibt unberührt.
§ 10 Schadensminderung/Datensicherung
Unser Vertragspartner verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Minderung eventuell auftretender Schäden zu treffen und dabei insbesondere die Datensicherung täglich mit mindestens 5 in regelmäßigen Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Wir haften nicht, soweit ein Schaden durch eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung vermieden oder soweit er jedenfalls gemindert werden kann.
§ 11 Haftungsfreizeichnung:
- Soweit nicht in diesen Bedingungen abweichende geregelt wird unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Für grobe Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich in Höhe des Warenwertes. Dieser Bestimmt sich nach dem mit uns vereinbarten Kaufpreis bzw. Hilfsweise nach dem objektiven Wert des Vertragsgegenstandes. Eine weitergehende Haftung wird soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen.
- Soweit uns Dritte für Schadenersatz oder Erfüllung haften, beschränkt sich unsere Haftung gegenüber unserem Kunden auf die Abtretung solcher Ansprüche. Der Kunde ist berechtigt, nicht aber verpflichtet diese Ansprüche gegenüber Dritten dann geltend zu machen.
§ 12 Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäftsvereinbarungen sind soweit rechtlich zulässig nicht übertragbar und können nicht abgetreten werden.
§ 13 Zusatzbedingungen für Serviceleistungen
Für Installations- und Serviceleistungen wird ergänzend vereinbart:
Unsere Angebote umfassen keine betriebsfremden Arbeiten, insbesondere nicht die Erstellung von Mauerdurchbrüchen, Malerarbeiten oder sonstige baulichen Arbeiten. Bei Installations- und Servicearbeiten, die über einen Zeitraum von mehr als 2 Wochen laufen, sind wir berechtigt, wöchentliche Zwischenrechnungen zu stellen.
§ 14 Zusatzbedingungen für Softwareleistungen
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- Allgemein gilt für jegliche Software:
Werden im Vertrag keine anderweitigen Nutzungsrechtsvereinbarungen getroffen, räumen wir dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet. Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, die Software auf einem Computer zu nutzen. Eine Speicherung oder Nutzung auf weiteren Computern, insbesondere Laptops, ist nicht gestattet. Die Urheberrechte verbleiben bei dem Lizenzgeber. Der Kunde hat das Recht, die Programme in der vom jeweiligen Lizenzgeber bestimmten Betriebsumgebung und ausschließlich auf einem Einzelplatz zu nutzen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag bzw. dem Programm. Die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung außerhalb des mit uns vereinbarten Vertragsumfanges ist unzulässig.Die Übertragung von Nutzungsrechte auf Dritte ist untersagt. Eine Entfernung von Herkunftsnachweisen ist unzulässig. Ebenfalls ist die Entfernung oder jede Umgehung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen unzulässig und untersagt. - Standardprogramme:Der Leistungsumfang von Standardsoftware ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen des Herstellers. Unsere Haftung beschränkt sich in diesem Falle auf die Abtretung von Ersatz- und Gewährleistungsansprüchen gegen den Hersteller. Eine Haftung unsererseits für solche Produkte wird ausgeschlossen.
- Individualprogramme:Von uns erstellte Individualsoftware bestimmt sich in ihrem Leistungsumfang und ihrer Funktionalität auf eine nach den Angaben des Kunden vorgenommenen Systemanalyse. Diese bildet die Grundlage für die Programmierung. Die Programmfestlegung wird dem Kunden schriftlich bestätigt.
- Fremdlizenzen:Wir geben Lizenzen Dritter nur zu deren Lizenzbedingungen und nur soweit und in dem Umfang wie danach zulässig weiter. Unser Vertragspartner verpflichtet sich auch uns gegenüber die Lizenzbedingungen Dritter in vollem Umfang zu beachten. Sollte er von Dritten wegen der Nutzung in Anspruch genommen werden, verpflichtet er sich uns gegenüber zur unverzüglichen und vollständigen Unterrichtung hierüber.
- Allgemein gilt für jegliche Software:
§ 15 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung, allen einzelnen Verträgen und Aufträgen und einschließlich dem Streit über deren Wirksamkeit und dem Streit über Ansprüche und Rechte im Fall der etwaigen Unwirksamkeit gilt ausschließlich das jeweils geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung ausländischen Rechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist hierfür ist ausschließlich unser Firmensitz in 41515 Grevenbroich. Es besteht ausschließlich die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Die Zuständigkeit ausländischer Gerichte und eines ausländischen Gerichtsstandes werden ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Grevenbroich. Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich/rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand und Erfüllungsort 41515 Grevenbroich.
Diese Regelungen gelten für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten und auch bei Streitigkeiten über die ursprüngliche Wirksamkeit und den Bestand der Vertragsbeziehung, sowie bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht für Unternehmen, die nicht Vollkaufleute oder öffentlich-rechtlichen juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind.